BWZ Lyss Loader

Allgemeine Kursbedingungen

Teilnehmende

Unsere Kurse sind für alle zugänglich.

Anmeldungen

Sie können sich schriftlich oder telefonisch anmelden. Die Kursbestätigung mit Einzahlungsschein erhalten Sie vor Kursbeginn.

Anmeldeschluss

Nach erfolgter Bestätigung und Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, wird die Kursteilnahme bestätigt. Wenn nichts anderes vermerkt ist: 10 Tage vor Kursbeginn

Durchführung

Ein Kurs/Lehrgang wird nur durchgeführt, wenn die minimale Anzahl Anmeldungen erreicht wird.

Bezahlung

Das Kursgeld ist im Voraus zahlbar. Die Post- oder Bankquittung gilt als Kursausweis. Sie ist auf Verlangen dem/der Kursleiter/in am 1. Kursabend vorzuweisen. Wir empfehlen die Rechnung und Post- oder Bankquittung für Steuerzwecke aufzubewahren.

Kursausweis

Der Kursbesuch wird im Bildungspass des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung (SVEB) bestätigt. Auf Wunsch erhalten Sie einen Kursausweis (Format A4).

Ermässigungen

Lernende mit gültigem Lehrvertrag erhalten auf allen Kursen eine Ermässigung. Einzelne Kurse können als Freifachkurse unentgeltlich besucht werden. Die Lehrmittel gehen zu Lasten der Kursteilnehmenden. Bitte fragen Sie im Sekretariat nach.

Abmeldungen

Für Annullationen vor Kursbeginn gelten folgende Regelungen:

Für alle Kurse ausser Lehrgänge:

  • bis 10 Tage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge.
  • 9 Tage bis einen Tag vor Kursbeginn: 10% des Kursgeldes wird in Rechnung gestellt, falls kein Ersatz gefunden werden kann oder kein wichtiger Grund für die Abmeldung vorliegt (Arztzeugnis erforderlich).

Für mehrsemestrige Lehrgänge (ICT Advanced-User SIZ, Handelsschule edupool.ch, Modulare Weiterbildung Schreiner, Disponent/in Transport und Logistik, Logistiker/in mit eidg. FA):

  • bis 60 Tage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge.
  • 59 Tage bis einen Tag vor Kursbeginn: 25% des Kursgeldes wird in Rechnung gestellt, ausser es würde ein Ersatz gefunden werden oder ein wichtiger Grund für die Abmeldung vorliegen (Arztzeugnis erforderlich).

Für Annullationen nach Kursbeginn gilt folgendes:

  • Bei Abmeldungen nach Kursbeginn besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des Kursgeldes.
  • Austritte aus mehrsemestrigen Lehrgängen sind nur schriftlich und auf Ende eines Semesters möglich.
  • Eine teilweise Rückerstattung erfolgt nur ausnahmsweise und auf schriftliches Gesuch hin, sofern wichtige Gründe (Krankheit, Unfall) nachgewiesen werden können und ein Arztzeugnis vorliegt.

In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 (für Lehrgänge CHF 250.00) in Rechnung gestellt.

Abwesenheiten

Verpasste Lektionen berechtigen zu keinem Preisnachlass; auch wenn die Abwesenheit zum Voraus angekündigt wird.

Arbeitslose

Die Arbeitslosenkasse beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kurskosten. Reichen Sie spätestens 10 Tage vor Anmeldeschluss das Formular „Gesuch um Zustimmung zum Kursbesuch“ sowie eine Kopie der Kursausschreibung beim RAV ein.

Auskunft

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unser Sekretariat.
Tel. +41 32 387 89 79
E-Mail: [email protected]